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    Rente und Schwerbehinderung: Das müssen Sie wissen

    14.12.2023 836 mal gelesen 4 Kommentare
    • Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 kann man unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen.
    • Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag bei der Einkommenssteuer und weitere finanzielle Vorteile.
    • Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ohne Abschläge gewährt, wenn die erforderliche Wartezeit erfüllt ist.

    Einleitung: Rente und Schwerbehinderung - Was Sie wissen müssen

    In diesem Artikel werden wir uns mit einem wichtigen Thema auseinandersetzen, das viele von uns betrifft oder in der Zukunft betreffen könnte: Die Kombination von Rente und Schwerbehinderung. Der Übergang in den Ruhestand stellt immer eine bedeutende Veränderung im Leben dar und bei Menschen mit einer Schwerbehinderung kommen oft noch weitere Herausforderungen hinzu.

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    Es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen und es kann komplex sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Ihnen in diesem Artikel einen umfassenden Überblick über das Thema "Rente und Schwerbehinderung" geben und die wichtigsten Punkte erläutern.

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    Unser Hauptziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Auswirkungen einer Schwerbehinderung auf Ihre Rente besser zu verstehen und Ihnen zu erklären, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre finanzielle Situation im Alter zu optimieren.

    Die Bedeutung der Schwerbehinderung für die Rente

    Sie fragen sich wahrscheinlich, was genau eine Schwerbehinderung für Ihre Rente bedeutet. Das ist eine berechtigte Frage. Eine anerkannte Schwerbehinderung kann tatsächlich erheblichen Einfluss auf den Rentenbeginn und die Höhe der Rente haben.

    Zunächst muss klar sein, dass eine Schwerbehinderung per Definition gegeben ist, wenn sie durch den Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten anerkannt wurde und der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.

    Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, vorzeitig in Rente zu gehen. Dies kann bereits ab einem Alter von 63 Jahren erfolgen, ohne dass Abschläge bei der Rentenzahlung hingenommen werden müssen. Allerdings gilt dies nur für diejenigen, die vor 1952 geboren wurden. Für jüngere Jahrgänge gibt es eine stufenweise Anhebung dieser Altersgrenze. Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser frühzeitige Rentenbeginn auch eine geringere Rentenhöhe zur Folge haben kann. Die Berechnung der Rente basiert auf den bis zum Rentenbeginn eingezahlten Beiträgen. Wenn Sie also frühzeitig in Rente gehen, haben Sie weniger Beitragsjahre und damit eine geringere Rentenzahlung.

    Vorteile und Nachteile: Rente bei Schwerbehinderung

    Vorteile Nachteile
    Früherer Rentenbeginn möglich Rentenabschläge durch vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt
    Möglichkeit, weiterhin geringfügig beschäftigt zu sein Unter Umständen sind nicht alle Rentenvoraussetzungen erfüllt
    Bessere Work-Life-Balance durch reduzierte Arbeitszeit Mögliche Verluste bei den Rentenpunkten
    Steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag Komplexe Antragsprozesse und erforderliche ärztliche Gutachten

    Die Auswirkungen der Schwerbehinderung auf die Rentenhöhe

    Die Frage, wie sich eine Schwerbehinderung auf die Höhe der Rente auswirkt, ist natürlich von zentraler Bedeutung. Während ein früherer Renteneintritt für viele Menschen mit Schwerbehinderung eine attraktive Option sein kann, ist es wichtig zu bedenken, dass die Rentenzahlungen tendenziell niedriger ausfallen werden.

    Das liegt daran, dass die Rente auf den durchschnittlichen Verdienst während der Erwerbsjahre berechnet wird. Je früher Sie also in Rente gehen, desto weniger Jahre haben Sie Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt und desto niedriger ist Ihr durchschnittlicher Verdienst. Dies führt in der Regel zu einer geringeren Rentenzahlung.

    Um die Kürzung der Rente zu vermeiden oder zu verringern, besteht die Möglichkeit, sogenannte Ausgleichszahlungen zu leisten. Diese Ausgleichszahlungen können dazu genutzt werden, die fehlenden Beitragsjahre auszugleichen und damit die Rentenzahlung zu erhöhen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Einfluss der Schwerbehinderung auf die Rentenhöhe von vielen individuellen Faktoren abhängt. Dazu zählen unter anderem der Grad der Behinderung, das Alter der Person und die Anzahl der bisher eingezahlten Beitragsjahre.

    Früher in Rente gehen mit Schwerbehinderung: Was Sie beachten müssen

    Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und mit dem Gedanken spielen, frühzeitig in Rente zu gehen, gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten. Der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand hat sowohl Vor- als auch Nachteile und es ist wichtig, dass Sie eine gut informierte Entscheidung treffen.

    Erstens sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand erreicht haben. Wie bereits erwähnt, hängt diese Altersgrenze von Ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie beispielsweise 1964 oder später geboren wurden, können Sie erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Zweitens sollten Sie sorgfältig überlegen, ob Sie die Auswirkungen eines früheren Renteneintritts auf die Höhe Ihrer Rentenzahlungen in Kauf nehmen können. Die Entscheidung für einen früheren Rentenbeginn bedeutet in der Regel, dass Ihre monatliche Rentenzahlung geringer ausfällt.

    Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu leisten, um die Rentenkürzungen aufgrund des früheren Rentenbeginns auszugleichen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Alters, Ihres bisherigen Einkommens und des Grads Ihrer Behinderung.

    Zum Schluss ist es wichtig zu betonen, dass eine Schwerbehinderung nicht automatisch zu einem Recht auf vorzeitige Verrentung führt. Sie müssen in der Lage sein, nachzuweisen, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, vollzeit zu arbeiten.

    Ausgleichszahlungen bei Rentenkürzungen: So funktioniert es

    Wie bereits angesprochen, können Ausgleichszahlungen dazu beitragen, Rentenkürzungen abzumildern, die aus einem früheren Renteneintritt resultieren. Doch wie funktioniert das genau?

    Ausgleichszahlungen sind freiwillige, einmalige Zahlungen, die an die Deutsche Rentenversicherung geleistet werden, um fehlende Beitragsjahre auszugleichen. Diese Zahlungen erhöhen Ihre Rentenpunkte und somit den Betrag, den Sie monatlich an Rente erhalten. Es handelt sich dabei um eine Form der privaten Altersvorsorge.

    Die Höhe der Ausgleichszahlung ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Ihr aktuelles Einkommen, Ihr Alter und der Grad Ihrer Behinderung. Je höher Ihr Einkommen und je jünger Sie sind, desto höher ist in der Regel auch die Ausgleichszahlung.

    Es ist unbedingt zu empfehlen, sich vor der Leistung von Ausgleichszahlungen beraten zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierzu eine individuelle Beratung an. Zudem gibt es diverse Online-Rechner, mit deren Hilfe Sie die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung schätzen können.

    Vor der Entscheidung für Ausgleichszahlungen sollten Sie jedoch auch berücksichtigen, dass diese Zahlungen im Todesfall nicht an Erben ausgezahlt werden. Sie sind eine Investition in die eigene Rente und nicht vererbbar.

    Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung: Ein Leitfaden

    Eine der ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn Sie mit einer Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen möchten, ist die Beantragung der Rente bei der Deutschen Rentenversicherung. Da dies ein komplexer Prozess sein kann, bieten wir Ihnen hier einen grundlegenden Leitfaden.

    Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen zur Hand haben. Dazu gehören unter anderem Ihr Personalausweis, Ihr Rentenversicherungsverlauf, Ihre Einkommensnachweise und Ihr Schwerbehindertenausweis.

    Dann können Sie den Rentenantrag online oder postalisch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Es ist auch möglich, den Antrag persönlich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung abzugeben.

    Im Antrag müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Erwerbsbiografie machen. Darüber hinaus müssen Sie den Grad Ihrer Behinderung angeben und nachweisen. Hierbei kommt der Schwerbehindertenausweis zum Einsatz.

    Nach Einreichung des Antrags prüft die Deutsche Rentenversicherung diesen. Sie werden dann mit einem Bescheid über die Entscheidung informiert. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

    Auch wenn dieser Prozess zunächst komplex erscheinen mag, gibt es Unterstützung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet zum Beispiel eine umfassende Beratung an und es gibt zahlreiche Ratgeber und Hilfestellungen online. Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen.

    Fazit: Rente und Schwerbehinderung - Ihre Rechte und Möglichkeiten

    Das Thema "Rente und Schwerbehinderung" ist komplex und erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung und Planung. Es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen, von den Rentenansprüchen über die Auswirkungen auf die Rentenhöhe bis hin zu den Möglichkeiten der Ausgleichszahlungen.

    Trotz der Komplexität bestehen für Menschen mit einer Schwerbehinderung spezielle Rechte und Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt. So kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Verrentung ohne Abschläge erfolgen und durch Ausgleichszahlungen kann die Rentenkürzung reduziert werden.

    Die Schlüssel zur optimalen Nutzung Ihrer Rechte und Möglichkeiten liegen in der Information und Beratung. Nutzen Sie die bereitgestellten Informations- und Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung und anderer Organisationen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten und denken Sie daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden muss.

    Schwerbehinderung und Rente ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Doch mit einer guten Planung und einer klugen Vorgehensweise können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen und die bestmögliche Unterstützung in Ihrem Ruhestand erhalten.


    Erfahrungen und Meinungen

    Nutzer berichten von unterschiedlichen Erfahrungen, wenn es um die Altersrente für Schwerbehinderte geht. Ein häufiges Thema ist der Einstieg in die Rente. Viele denken, sie könnten bereits mit 50 Jahren in Rente gehen, weil sie einen Schwerbehindertenausweis haben. Das ist jedoch ein Irrtum. Die Regel besagt, dass Schwerbehinderte frühestens fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen können. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 betragen. Ein typisches Beispiel: Wer 67 Jahre alt werden muss, kann mit 62 Jahren in Rente gehen. Informationen hierzu finden sich in der Quelle.

    Ein weiteres Problem sind die Wartezeiten. Nutzer berichten, dass sie sich rechtzeitig um die Beantragung kümmern müssen. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt etwa vier Monate für die Bearbeitung. Oft wird vergessen, diesen Schritt früh genug anzugehen. Wer zu spät anfragt, könnte den gewünschten Rentenbeginn verpassen. Der Antrag sollte also rechtzeitig gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

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    Ein häufig angesprochenes Thema ist der Verlust des Schwerbehindertenstatus. Wenn die Schwerbehinderung befristet ist und vor dem Rentenbeginn ausläuft, entfällt der Anspruch auf die Altersrente. Nutzer empfehlen, in solchen Fällen rechtzeitig Widerspruch einzulegen, falls die Schwerbehinderung aberkannt wird. Diese Informationen sind wichtig, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Auch hier bestätigen Berichte auf Plattformen die Notwendigkeit, aufmerksam zu sein.

    Zusätzlich gibt es Missverständnisse bezüglich der Rentenhöhe. Es wird oft geglaubt, dass die Altersrente für Schwerbehinderte besonders hoch sei. Das stimmt nur teilweise. Die Höhe der Rente hängt von den individuellen Einzahlungen ab. Nutzer stellen klar, dass die Rente nicht automatisch höher ist, sondern durch die Möglichkeit, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen, im Durchschnitt besser ausfällt. Dies wird in verschiedenen Berichten erläutert.

    Ein Problem für viele Nutzer ist, dass sie bei der Beantragung vorsichtig sein müssen. Es wird dringend davon abgeraten, kurz vor dem Renteneintritt einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Das Risiko, weniger GdB zu erhalten, ist real. Wer den Antrag stellt, könnte in der Bewertung seiner Behinderung schlechter dastehen. Daher ist es ratsam, die Rentenstrategie gut zu planen und erst nach dem Renteneintritt Änderungen zu beantragen.

    Zusammenfassend zeigen die Erfahrungen von Nutzern, dass der Weg zur Altersrente für Schwerbehinderte gut geplant sein sollte. Wichtige Schritte sind die rechtzeitige Beantragung und das Bewusstsein für die Bedingungen. In Foren und Plattformen tauschen Anwender ihre Tipps aus und klären über häufige Missverständnisse auf.


    Wichtigste Fragen zur Rente und Regelungen bei Schwerbehinderung

    Erhalten Menschen mit Schwerbehinderung bei frühem Ruhestand eine niedrigere Rente?

    Ja, sofern Menschen mit Schwerbehinderung früh in den Ruhestand gehen, kann es zu einer Reduzierung der Rentenansprüche kommen.

    Wie wirkt sich die Anzahl der fehlenden Jahre bis zur Altersgrenze auf die Rentenhöhe aus?

    Die Rentenansprüche werden gekürzt, abhängig von den fehlenden Jahren bis zur regulären Altersgrenze.

    Kann man die Rentenkürzung irgendwie ausgleichen?

    Ja, es gibt die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung, die die Rentenkürzung kompensiert und Benachteiligungen bei vorgezogenem Ruhestand verhindert.

    Wie wird die Höhe der Ausgleichszahlung berechnet?

    Die Höhe der Ausgleichszahlung wird individuell berechnet und ist abhängig vom Grad der Schwerbehinderung und den fehlenden Jahren bis zur Altersgrenze.

    Wo muss der Antrag für eine Ausgleichszahlung gestellt werden?

    Der Antrag für eine Ausgleichszahlung muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Also ich mein das ja so dass viele garnicht wissen das wen man so Ausgleichs zahlen mach dann kriegen die Kinder das auch nacher, aber is doch viellecht garnich so sonst würd das ja auch irgendwie im Artickel stehn oder so, kann das einer von euch bestetigen?
    Ich finde es übrigens ganz gut, dass im Artikel mal auf die ganzen verschiedenen Altersgrenzen bei Schwerbehinderung hingewiesen wurde. In meinem Bekanntenkreis gibt’s immer wieder Missverständnisse, viele denken einfach, 63 ginge immer ohne Abschlag – dabei kommt’s ja echt aufs Geburtsjahr an. Da sollte man echt genau nachlesen und nicht einfach irgendwas glauben, nur weil es mal irgendwo gehört wurde.
    Ich finde es echt wichtig, dass über so ein Thema wie Rente und Schwerbehinderung gesprochen wird, weil ich glaube, da haben viele einfach keine Ahnung von. Das Thema ist wirklich auch nicht einfach, vor allem wenn man selbst betroffen ist oder Angehörige hat, die es sind. Die ganzen Begriffe wie GdB und Ausgleichszahlungen - das ist echt verwirrend.

    Ich hab letztens einen Kumpel getroffen, der ist auch schwerbehindert und der hat mir erzählt, dass er früher in Rente gehen kann, aber gleichzeitig auch Angst hat, dass er dann weniger Rente bekommt. Genau das steht ja auch im Artikel. Ich meine, klar, wer will schon weniger Geld haben, vor allem wenn man jetzt nicht gerade von einem dicken Pluskonto lebt. Die Sache mit den Ausgleichszahlungen finde ich aber interessant. Das könnte ihm helfen, selbst wenn es erst mal eine große Summe ist, die man auf einmal zahlen muss. Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?

    Ich hab auch gelesen, dass nicht alle Rentenansprüche gleich sind und dass man bei der Antragstellung echt schick machen muss, damit alles glattgeht. Es gibt so viele Infos da draußen, die man erst mal richtig verdauen muss, bevor man den Antrag stellt. Und dann denkt man mal schnell, dass man alles richtig gemacht hat, und dann kommt der Bescheid und alles ist anders. Hat jemand von euch schon mal mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt gehabt? Die sollen ja auch echt hilfreich sein, will nur wissen, ob das auch wirklich stimmt.

    Wäre vielleicht echt cool, wenn wir hier ein kleines Diskussionsforum aufmachen oder so, um Erfahrungen auszutauschen. Gerade bei so wichtigen Themen darf doch keiner alleine dastehen, oder?
    Hey zusammen, ich finde das Thema echt spannend, aber auch ganz schön komplex. Ich hab das Gefühl, dass viele Leute, die eine Schwerbehinderung haben, gar nicht richtig verstehen, wie das mit der Rente läuft. Ich meine, klar, man kann früher in Rente gehen, aber das hat auch so seine Tücken, oder? Vor allem, dass man dann weniger Rente bekommt, wenn man nicht länger einzahlt. Das ist schon ein bisschen gemein.

    Ich hab mal einen Bekannten gehabt, der war schwerbehindert und hat sich auch für die frühzeitige Rente entschieden. Er meinte, die ganzen Anträge und das Geschiss drumherum waren ein riesen Stress. Sowas macht keine Laune, vor allem wenn man eh schon mit gesundheitlichen Problemen kämpft. Die Beratungsangebote sind zwar gut und wichtig, aber die meisten Leute sind mit der ganzen Bürokratie einfach überfordert.

    Was ich auch krass finde: Die Ausgleichszahlungen. Ich wusste nicht, dass man da überhaupt noch was tun kann, um die Rentenkürzungen ein Stück weit auszugleichen. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit? Ich könnte mir vorstellen, dass die Sache nicht ganz trival ist und es auch nicht für jeden machbar ist, oder? Ich meine, man muss erst mal die Kohle haben, um diese Ausgleichszahlungen leisten zu können. Was, wenn man da dann echt am Ende doch mehr Probleme bekommt, als man denkt?

    Ich finde das einfach total wichtig, dass solche Themen mehr in die Diskussion kommen. Je mehr Leute Bescheid wissen, umso besser, denke ich. Man sollte sich auf jeden Fall früher mit dem Thema auseinandersetzen, bevor man vor vollendete Tatsachen steht. Hoffe, dass da mehr Aufklärung kommt!

    Zusammenfassung des Artikels

    Der Artikel behandelt das Thema Rente und Schwerbehinderung, insbesondere wie eine anerkannte Schwerbehinderung den Rentenbeginn und die Höhe der Rente beeinflussen kann. Es wird erläutert, dass schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Rente gehen können, dies jedoch zu einer geringeren Rentenhöhe führen kann; Ausgleichszahlungen könnten diese Kürzung vermindern.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und Pflichten als schwerbehinderter Rentner. Nutzen Sie hierzu Beratungsstellen oder informieren Sie sich online.
    2. Erkundigen Sie sich über mögliche Zusatzleistungen oder Vergünstigungen, die Ihnen als schwerbehinderter Rentner zustehen könnten.
    3. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Nachweise für Ihren Rentenantrag haben. Dazu können beispielsweise medizinische Gutachten gehören.
    4. Überlegen Sie sich, ob eine vorzeitige Rente für Sie in Frage kommt. Es gibt spezielle Regelungen für Schwerbehinderte, die es ermöglichen, früher in Rente zu gehen.
    5. Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Rentenberater. Dieser kann Ihnen dabei helfen, den besten Weg für Ihre individuelle Situation zu finden.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

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    Typ des Rollators: Outdoor Rollator
    Gewicht 9,5 Kg
    Belastbarkeit 136 Kg
    Sitzfläche und Rückenlehne
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    Garantie 1 Jahr
    Preis 194,90 €
    Typ des Rollators: Outdoor Rollator
    Gewicht 8,65 kg
    Belastbarkeit 136 Kg
    Sitzfläche und Rückenlehne
    Zusätzliche Funktionen Ankipphilfe, Abnehmbare Tasche
    Garantie 1 Jahr
    Preis 172,90 €
    Typ des Rollators: Outdoor Rollator
    Gewicht 9 Kg
    Belastbarkeit 136 Kg
    Sitzfläche und Rückenlehne
    Zusätzliche Funktionen 3-Fach Faltbar, Gehstockhalter, Rückengurt
    Garantie 1 Jahr
    Preis 148,18 €
    Typ des Rollators: Outdoor Rollator
    Gewicht 7,8 Kg
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      VOCIC Rollator Faltbar Helavo Rollator Rollatorkönig Rollator für draußen mit Luftbereifung bequemem Sitz und Lehne Antar Reise-Rollator HEAO Rollator
    Typ des Rollators: Outdoor Rollator Outdoor Rollator Outdoor Rollator Outdoor Rollator Outdoor Rollator
    Gewicht ‎9,4 Kg 9,5 Kg 8,65 kg 9 Kg 7,8 Kg
    Belastbarkeit ‎136 Kg 136 Kg 136 Kg 136 Kg 150 Kg
    Sitzfläche und Rückenlehne
    Zusätzliche Funktionen Trinkbecherhalter, Bordsteinhelfer, Pannensichere Reifen Transporttasche, Ergonomische Griffe Ankipphilfe, Abnehmbare Tasche 3-Fach Faltbar, Gehstockhalter, Rückengurt Einkaufstasche, Stockhalter, Getränkehalter
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