FAQ: Absicherung nach dem Verlust - Wichtige Renteninfos für Hinterbliebene
Wer ist anspruchsberechtigt für die Hinterbliebenenrente?
Anspruchsberechtigt für die Hinterbliebenenrente sind der überlebende Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder des Verstorbenen. Bei Partnern ist eine Mindestehedauer von einem Jahr erforderlich, es sei denn, der Todesfall trat unerwartet ein, beispielsweise durch einen Unfall.
Was geschieht mit laufenden Rentenzahlungen nach dem Tod?
Laufende Rentenzahlungen enden mit dem Todesmonat des Rentenbeziehers. Überzahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden. Daher ist es wichtig, den Todesfall schnellstmöglich der Rentenversicherung zu melden.
Wie werden die Beerdigungskosten abgedeckt?
Die Beerdigungskosten werden vorrangig aus dem Nachlass des Verstorbenen bestritten. Ist das Erbe nicht ausreichend, können Hinterbliebene unter Umständen einen Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten, der im Rahmen des Sterbegeldes gewährt wird.
Was müssen Erben hinsichtlich zu Unrecht erhaltener Rentenzahlungen tun?
Die Erben sind dafür verantwortlich, zu Unrecht erhaltene Rentenzahlungen zurückzugeben. Dies gilt selbst dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Daher ist es wichtig, die Rentenkasse zeitnah über den Todesfall zu informieren.
An wen können sich Hinterbliebene wenden, um Unterstützung bei Rentenangelegenheiten zu erhalten?
Hinterbliebene können sich an den Renten Service der Deutschen Post, Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder an einen professionellen Rentenberater wenden. Diese Anlaufstellen bieten Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und bei Fragen zu Ansprüchen.