Häufige Fragen zur Rente ab 63
Wer kann die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen?
Von der abschlagsfreien Rente ab 63 können diejenigen profitieren, die mindestens 45 Jahre rentenversicherungspflichtige Beiträge geleistet haben. Dazu zählen Zeiten der Beschäftigung, Erziehung oder Pflege von Angehörigen sowie bestimmte Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen für die Rente mit 63 erfüllt sein?
Um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten, müssen 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Darüber hinaus darf zum Zeitpunkt des Renteneintritts keine Erwerbstätigkeit mehr vorliegen oder diese muss auf einen geringfügigen Umfang begrenzt sein.
Wie beeinflusst nebenberufliche Arbeit die Rente mit 63?
Nebenberufliche Arbeit wirkt sich auf die Rente mit 63 aus, indem sie Grenzen der Hinzuverdienste beachten muss. Eine geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro ist zulässig, ohne dass die Rente gekürzt wird. Höhere Einkünfte können zu Kürzungen führen.
Können Rentenabschläge durch freiwillige Beiträge ausgeglichen werden?
Ja, Rentenabschläge lassen sich grundsätzlich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Hierfür ist eine individuelle Beratung sinnvoll, um den benötigten Beitrag zu berechnen.
Wann sollte die Planung für die abschlagsfreie Rente mit 63 beginnen?
Eine frühzeitige Planung für die Rente ab 63 ist empfehlenswert, idealerweise bereits zu Beginn des Berufslebens. Eine genaue Planung und Beratung sollten jedoch spätestens in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Renteneintritt erfolgen.