FAQ zu Rente und Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
Wie wird der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung für Rentner berechnet?
Die Höhe des Beitragszuschusses ist abhängig vom allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, wovon die Hälfte durch den Rentenversicherungsträger übernommen wird.
Bekommen freiwillig versicherte Rentner einen Beitragszuschuss?
Ja, der Rentenversicherungsträger zahlt auch einen Beitragszuschuss an freiwillig versicherte Rentner. Dieser entspricht dem Betrag, den pflichtversicherte Rentner erhalten.
Erhalte ich einen Beitragszuschuss, wenn ich mehrere Renten beziehe?
Ja, wenn Sie mehrere Renten beziehen, profitieren Sie auch von mehreren Beitragszuschüssen. Für jede Rente die Sie beziehen, erhalten Sie einen separaten Beitragszuschuss.
Gibt es einen Beitragszuschuss für die Pflegeversicherung?
Nein, den Beitragszuschuss gibt es lediglich für Aufwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht für die Pflegeversicherung.
Was passiert mit dem Beitragszuschuss bei einer Doppelversicherung?
Der Beitragszuschuss wird nur für Aufwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Bei einer Doppelversicherung wird der Beitragszuschuss daher nicht für die private Krankenversicherung gezahlt.