Wichtige Informationen für deutsche Rentner in Griechenland
Muss ich meine Rentenansprüche aus Deutschland und Griechenland zusammenführen?
Ja, es ist wichtig, Ihre Rentenansprüche aus beiden Ländern zu berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg kann dabei als Verbindungsstelle Ihre Fragen beantworten und Unterstützung leisten, um sicherzustellen, dass Ihre deutschen Rentenansprüche mit den griechischen System vereinbar sind.
Wie wirkt sich eine Entsendung nach Griechenland auf meine deutsche Rente aus?
Während einer Entsendung nach Griechenland können Sie für bis zu 24 Monate in der deutschen Rentenversicherung versichert bleiben. Für längere Entsendungen benötigen Sie vor Arbeitsbeginn eine A1-Bescheinigung oder eine Ausnahmevereinbarung, die Sie bei der DVKA beantragen können.
Was sollte ich bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten in Griechenland beachten?
Für eine Anerkennung Ihrer Beschäftigungszeiten in Griechenland müssen Sie den Vordruck E3211 nutzen und relevante Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg senden. So stellen Sie sicher, dass keine Beitragszeiten verloren gehen und Ihre deutsche Rente korrekt berechnet wird.
Kann ich einen griechischsprachigen Service für Rentenfragen nutzen?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen griechischsprachigen Service an. Sie können diesen Service donnerstags zwischen 8 und 12 Uhr MEZ über die bereitgestellten Rufnummern erreichen, um Unterstützung bei Ihren Rentenangelegenheiten zu erhalten.
Wie kann ich mich über die aktuellen Rentenbedingungen in Griechenland informieren?
Es ist ratsam, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im griechischen Rentensystem zu informieren, da Reformen und Änderungen direkte Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch haben können. Die Deutsche Rentenversicherung sowie die jeweiligen griechischen Versicherungsträger sind hilfreiche Ansprechpartner.